
RECHTSBERATER
Rechtsanwalt | Hochschullehrer
Rechtsanwalt Professor Dr. jur. Hans-Hermann Dirksen
Prof. Dirksen hat sich auf das Recht der Digitalisierung und der Industrie 4.0 spezialisiert und berät bei der Vertragsgestaltung und Gesellschaftsgründung im Bereich Intellectual Property und Neue Technologien.
Besondere Schwerpunkte liegen in der Erstellung und Verhandlung von Lizenz- und IT-Projektverträgen sowie im Datenschutzrecht und im Healthcaresektor. Prof. Dr. Dirksen referiert und publiziert regelmäßig zu aktuellen Fragen des IT-Rechts.
Mitgliedschaften
Aktivitäten
Prof. Dirksen studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften und promovierte anschließend an der Ernst-Moritz-Arndt Universität zu Greifswald mit summa cum laude. 1995 begann er seine Anwaltstätigkeit und ist heute in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht tätig.
2015 wurde er auf eine Professur berufen und lehrt heute den Fachbereich Recht der Digitalisierung an der FOM in Frankfurt am Main
„Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.“ (Nikolaus Cybinski)
Branchenerfahrung
Prof. Hans-Hermann Dirksen ist beratend tätig für Softwareunternehmen, Verbände, medizinische Einrichtungen sowie E-Commerce Anbieter.
Interessensgebiete
Vom Werden und Wirken der Blockchain, Teil 2
Für unser Beispiel heißt das konkret: Im Gesundheitswesen kann die Blockchain-Technologie die Prozesse verbessern, indem sie sowohl die Datenintegrität als auch die digitale Identität von Patienten verstärkt. Krankenhäuser können mit der Blockchain fälschungssichere Rezepte ausstellen. Gesundheitsakten sind gegenwärtig nicht miteinander verbunden und werden aufgrund fehlender gemeinsamer Architektur und nicht vorhandener Standards getrennt verwaltet.
Sollen Roboter haften?
LIEBENSTEIN LAW AUF DEM FAZ HEALTH SUMMIT
HERAUSFORDERUNGEN DES GESUNDHEITSSEKTORS.
Das Panel lautete: "Investitionsstau, Datenschutz und Patentrecht". Die Gesprächsleitung hatte Carsten Knop, Chefredakteur bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Vom Werden und Wirken der Blockchain, Teil 1
Die neue Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745
Verbindlich wird die Anwendung der Verordnungen drei Jahre nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, also 2020. In Ausnahmen kann die Übergangsfrist auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Sollten sich Hersteller oder Betreiber nicht an die neuen Vorschriften halten, droht im schlimmsten Fall ein Verbot die Medizinprodukte zu vertreiben.
Was sind die wichtigsten Änderungen? Welche Bedeutung haben diese für Medizinprodukte-Hersteller?
Interview über „Cyberangriff auf Krankenhaus IT“ – Wie verbessern Sie Ihre IT-Sicherheit?
Diese neue Entwicklung der Kriminalität stellt das Management und Krankenhausbetreiber plötzlich vor neue Herausforderungen für Sicherheit und Haftung der Einrichtung.
Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ist für eine gute IT-Sicherheit in Krankenhäusern unerlässlich, erklärt Professor Dirksen im Interview.