Um „Reinraumspezifische Rechtsprechung“ ging es bei dem Vortrag vom Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen auf den Cleanroom Experts Days in Leipzig am 15.03.2017.
Wie können Reinraum-Projektverträge rechtssicher gestaltet werden?
Wer haftet für den Stand der Technik?
Welcher betriebliche Haftungsmaßstab muss beachtet werden?
Wie können Haftungsrisiken gemindert werden?
Der Referent Prof. Dirksen ging dabei auf die Regeln der Technik/DIN-Normen sowie auf rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Change Request und Scrum Verträge im Rahmen der Projektgestaltung ein.
Prof. Dirksen wird einen Ausblick auf die Zukunft der Vertragsgestaltung bzw. Verhandlung oder Abwicklung eines Vertrags geben. Er vertritt die Ansicht, dass Smart Contracts an Bedeutung zunehmen werden. Smart Contracts sind Computerprotokolle, die Verträge abbilden oder überprüfen. Sie unterstützen technisch die Verhandlung oder Absicklung eines Vertrags.
Eine schriftliche Fixierung des Vertrages soll damit unter Umständen überflüssig
werden. Smart Contracts haben üblicherweise eine Benutzerschnittstelle und bilden
die Logik vertraglicher Regelungen technisch ab.
Innerhalb von Smart Contracts werden viele Arten von Vertragsklauseln teilweise
oder vollständig selbst ausführbar oder selbst durchsetzbar oder beides werden.
Smart Contracts versuchen, eine höhere Vertragssicherheit gegenüber traditionellem
Vertragsrecht bei gleichzeitiger Reduktion der Transaktionskosten zu erreichen.
„An Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Reinraumbereich, die Haftungsrisiken minimieren wollen und Reinraum-Projektverträge rechtssicher gestalten möchten.“
Veranstaltungs-Tags:
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