Datenschutzrecht

Eine gute Rechtsberatung im Datenschutz kann eine Vielzahl von wichtigen Aufgaben erfüllen. Hier sind einige Beispiele dafür, was unsere Beratung leisten kann:

Compliance mit Datenschutzgesetzen: Eine Rechtsberatung im Datenschutz hilft Unternehmen dabei, die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu verstehen und einzuhalten. Dazu gehört die Beratung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union oder vergleichbarer Gesetze in anderen Ländern. Die Beratung umfasst auch die Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren, um sicherzustellen, dass das Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Datenschutz-Folgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment, DPIA): Eine Rechtsberatung im Datenschutz kann Unternehmen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen unterstützen. Eine DPIA ist eine systematische Bewertung der potenziellen Auswirkungen von Datenverarbeitungsaktivitäten auf den Datenschutz. Ein Anwalt kann bei der Identifizierung von Risiken und der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung helfen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Vertragsprüfung: Eine Rechtsberatung im Datenschutz kann Unternehmen bei der Prüfung von Verträgen unterstützen, insbesondere bei der Überprüfung von Datenschutzklauseln und -vereinbarungen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Interessen des Unternehmens in Bezug auf den Datenschutz angemessen geschützt sind und dass vertragliche Vereinbarungen den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen.

Beratung bei Datenübermittlungen: Bei der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, insbesondere außerhalb der EU/EWR, gelten spezielle Anforderungen und Bestimmungen. Eine Rechtsberatung im Datenschutz kann Unternehmen dabei unterstützen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Datenübermittlungen zu verstehen und sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen werden.

Krisenmanagement und Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Datenschutzverletzung oder eines Datenschutzvorfalls kann eine Rechtsberatung im Datenschutz Unternehmen bei der Bewältigung der Krise unterstützen. Dies beinhaltet die Beratung zur Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständigen Behörden, die Durchführung von Untersuchungen und die Entwicklung von Reaktionsplänen, um den Schaden zu begrenzen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Eine gute Rechtsberatung im Datenschutz kann Unternehmen dabei unterstützen, den Datenschutz zu gewährleisten, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren. Durch eine fundierte Beratung können Unternehmen ihre Datenverarbeitungspraktiken verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.
Prof. Hans-Hermann Dirksen ist im Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, im Medizin- und Gesundheitsrecht, sowie im Informationstechnologierecht tätig. Er hat sich besonders auf das Recht der Digitalisierung spezialisiert. In diesem Bereich ist er sowohl rechtsberatend und publizistisch tätig sowie ein gefragter Redner auf Konferenzen.

Prof. Dr. Hans Hermann Dirksen

Rechtsanwalt | Hochschullehrer