Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönlich-geistige Schöpfungen, weshalb der Urheber das ausschließliche Recht hat, sein Werk zu nutzen und anderen die Genehmigung dafür zu erteilen oder zu versagen.

Der Urheber eines Werkes hat an seinem Werk unter anderem Verwertungsrechte, die er vertraglich Dritten einräumen kann. Diese Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt insbesondere durch sogenannte Lizenzverträge. Lizenzverträge können bspw. für Fotos, Marken oder Patente abgeschlossen werden. In einem solchen Vertrag wird bestimmt, in welchem Umfang und auf welche Weise der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand nutzen dar.

Mit einer Lizenz bekommt man jedoch nicht nur Rechte, sondern hat auch Pflichten, sodass ein Verstoß erhebliche Konsequenzen bis hin zu Abmahnung und Schadensersatz führen kann.

Urheberrechtsverletzung
Urhebervertragsrecht
Ansprüche aus dem Urheberrecht
Geletendmachung von Urheberrechtsansprüchen
Vergütungsansprüche
Abmahnungen
EInstweilige Verfügungen
Prof. Hans-Hermann Dirksen ist im Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, im Medizin- und Gesundheitsrecht, sowie im Informationstechnologierecht tätig. Er hat sich besonders auf das Recht der Digitalisierung spezialisiert. In diesem Bereich ist er sowohl rechtsberatend und publizistisch tätig sowie ein gefragter Redner auf Konferenzen.

Prof. Dr. Hans Hermann Dirksen

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase, LL.M. ist im Patentrecht und Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Compliance tätig. Er hat sich besonders auf das Recht des Geistigen Eigentums spezialisiert.

Dr. Stephan Hase, LL.M. (Columbia)

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