Recht der Digitalisierung

Unsere Beratung auf dem Gebiet des Rechts der Digitalisierung umfasst eine Vielzahl neuer Rechtsbereiche, die sich mit den rechtlichen Aspekten der digitalen Transformation, der Nutzung von Informationstechnologie und der Entwicklung neuer Technologien befassen:

Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen: Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI und maschinellem Lernen umfassen Themen wie Haftung für KI-Entscheidungen, Datenschutz und Datensicherheit, geistiges Eigentum für KI-generierte Werke und ethische Aspekte der KI-Nutzung.

Internet der Dinge (IoT): Das IoT bezieht sich auf die Vernetzung von physischen Geräten und Alltagsgegenständen mit dem Internet. Die rechtlichen Fragen umfassen Datenschutz, Haftung für fehlerhafte IoT-Geräte, Datensicherheit und die Einhaltung von Standards und Vorschriften für IoT-Geräte.

Blockchain und Kryptowährungen: Die Blockchain-Technologie und Kryptowährungen wie Bitcoin haben neue rechtliche Fragen aufgeworfen. Hierzu gehören Aspekte wie Regulierung von Kryptowährungen, Smart Contracts, Tokenisierung von Vermögenswerten und rechtliche Rahmenbedingungen für Blockchain-Anwendungen.

E-Commerce und Plattformökonomie: Die rechtlichen Fragen im E-Commerce und in der Plattformökonomie betreffen Themen wie Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Verantwortlichkeit für Inhalte auf Plattformen, Vertragsrecht für Online-Transaktionen und Regulierung von Online-Marktplätzen.

Datenschutz und Privatsphäre: Die Digitalisierung hat zu neuen Herausforderungen im Datenschutz und bei der Wahrung der Privatsphäre geführt. Hierzu gehören die Einhaltung von Datenschutzgesetzen, datenschutzrechtliche Auswirkungen von Big Data-Analysen, Nutzung von persönlichen Daten für personalisierte Werbung und Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Robotik und autonome Systeme: Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Robotik und autonomen Systemen betreffen Aspekte wie Haftung für autonome Fahrzeuge, Regulierung von Robotern und autonomen Systemen, ethische Standards für den Einsatz von Robotik und rechtliche Verantwortlichkeit bei Schäden durch autonome Systeme.

Unsere anwaltliche Beratung im Recht der Digitalisierung hilft Unternehmen sowie Einzelpersonen bei der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, rechtliche Risiken zu identifizieren und zu bewerten, Verträge und Vereinbarungen zu prüfen und zu gestalten sowie bei der Durchsetzung von Rechten und der Lösung rechtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
Prof. Hans-Hermann Dirksen ist im Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, im Medizin- und Gesundheitsrecht, sowie im Informationstechnologierecht tätig. Er hat sich besonders auf das Recht der Digitalisierung spezialisiert. In diesem Bereich ist er sowohl rechtsberatend und publizistisch tätig sowie ein gefragter Redner auf Konferenzen.

Prof. Dr. Hans Hermann Dirksen

Rechtsanwalt | Hochschullehrer