Wenn Algorithmen zum Problem werden

Die Vernachlässigung des Datenschutzes kann teuer werden, das musste nun der italienische Lieferdienst Foodinho am eigenen Leib erfahren.

Dieser Lieferdienst führte eine digitale Plattform ein, auf welcher Foodinho die Aufträge automatisiert an die 19.000 Lieferfahrer des Unternehmens verteilt, wie üblich läuft auch diese digitale Plattform mit Hilfe von Algorithmen. Ein Verstoß ergibt sich daraus, dass die betroffenen Personen diese automatisierte Entscheidung nicht widerrufen konnten. Außerdem erhielten die Lieferfahrer keinerlei Einweisung in das von ihnen benutzte System und hatten dadurch keinerlei Einblick in die Funktionsweise.

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Höhere Abfindung durch Geltendmachung datenschutzrechtlicher Ansprüche?

Nach einer Kündigung versuchen Beschäftigte, zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln und bringen den Auskunftsanspruch der DSGVO ins Spiel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Doch wann werden die Grenzen zum Rechtsmissbrauch überschritten?

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Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Das Thema um die Künstliche Intelligenz (KI) ist weit verbreitet. Jedoch fehlt es an einem grundlegenden anerkannten Verständnis hiervon. Dies ist nicht verwunderlich, denn KI-Systeme sind äußerst vielgestaltig und besitzen eine große Bandbreite an Ausgestaltungen und Einsatzmöglichkeiten. Nicht jede Datenverarbeitung ist jedoch schon deshalb modern und innovativ, weil sie auf dem Einsatz von KI-Systemen beruht.

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Vorauszahlungen trotz Unsicherheit in Zeiten von Covid-19?

Wird jetzt eine Vorleistung, zum Beispiel in Form einer Vorauszahlung, fällig, deren Gegenleistung aufgrund des Virus unsicher ist, stellt sich die Frage: Was tun?
Die Vorauszahlung leisten mit dem Risiko, dass von der anderen Partei nicht erfüllt werden kann? Daran würde das Folgeproblem anschließen: Bekomme ich das vorgeleistete Geld zurück? Immerhin trage ich in diesem Fall das Insolvenzrisiko meines Vertragspartners.

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Sollen Roboter haften?

Im Zuge der Entwicklung zur Industrie 4.0 erreicht die umfassende Digitalisierung sämtliche Branchen und stellt diese nicht nur vor neue Möglichkeiten, sondern auch Herausforderungen. Zudem wird die Automatisierung von verschiedensten Prozessen die Arbeitswelt vollkommen verändern. Auch produktbezogene Faktoren, wie die Qualität und Effizienz von Fertigungs- und Instandhaltungsprozessen bergen Optimierungspotential, welches beispielsweise zukünftig durch das sog. Predictive Maintenance autonom genutzt werden kann.

LIEBENSTEIN LAW AUF DEM FAZ HEALTH SUMMIT

Auf dem FAZ-FORUM am 12.10.2017 in Frankfurt stritt Prof. Hans-Hermann Dirksen, LIEBENSTEIN LAW mit Oliver Schenk vom Bundesministerium für Gesundheit und Dr. Armin Furtwängler von Boehringer Ingelheim über die neuen

HERAUSFORDERUNGEN DES GESUNDHEITSSEKTORS.

Das Panel lautete: "Investitionsstau, Datenschutz und Patentrecht". Die Gesprächsleitung hatte Carsten Knop, Chefredakteur bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Pfälzischer Merkur | Prof. Dirksen: „Das ist schon ein Hype, der aber einen tatsächlichen Nutzen hat.“

Sie zählen Schritte, messen den Blutdruck und die Schlafdauer und erinnern den Besitzer daran, regelmäßig zu trinken. Längst sind Smartphones aber auch im Einsatz, wenn es um die Behandlung komplexer Krankheitsbilder wie Parkinson oder Diabetes geht oder der Tinnitus im Ohr bekämpft werden soll. Die Anwendungen auf den internetfähigen Handys, die Apps, erobern die Medizin. Welche Auswirkungen hat das auf den Gesundheitssektor und auf das Verhältnis von Patient und Arzt? „Gesundheit aus dem Smartphone – schafft die Doktor-App den Doktor ab?“

ÄrzteZeitung | Prof. Dirksen: „Gesundheits-Apps sind nicht das Ende des Arztberufs“

Um Mobile Health kommen Ärzte nicht mehr herum. Vor allem wegen der vielfältigen neuen Informationsmöglichkeiten, Big Data, Telemedizin sowie E-Health, die disruptive Prozesse in Industrie und Gesellschaft auslösen und das traditionelle Arzt-Patienten-Verhältnis völlig verändern werden.

Ärzte und Gesundheitseinrichtungen stehen diesen Entwicklungen mit Skepsis gegenüber. Die Gefahr besteht, dass „Ärzte vom Fortschritt überholt werden und den Anschluss verpassen“, warnt Prof. Dirksen in der Ärztezeitung: „Sie sollten diese Potenziale stärker nutzen und weniger um ihre Kompetenz bangen.“ Die Digitalisierung kann Ärzten bei der Arbeit helfen und es gibt wenig Grund rechtliche Bedenken vorzuschützen.

Ärztenachrichtendienst | Prof. Dirksen: „E-Health ist noch nicht bei den Ärzten angekommen“

Bei seiner Antrittsvorlesung an der Hochschule Fresenius sorgte Prof. Hans-Hermann Dirksen mit seinen Thesen zur Zukunft der Telemedizin für Aufregung in der Ärzteschaft. Unter anderem prophezeite er die Abkehr vom herkömmlichen Arztbild. Computer würden in Zukunft bei der Diagnose immer mehr in den Vordergrund rücken und die Ärzte stünden unter dem Druck, mit den neuesten technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Im Interview mit dem Ärztenachrichtendienst änd nimmt Prof. Dirksen Stellung zu den heiß diskutierten Thesen. E-Health ist noch nicht bei den Ärzten angekommen