Endlich offiziell mit Daten bezahlen
Das Verbraucherschutzrecht gilt nach den Neuregelungen dann, wenn ein Verbraucher dem Anbieter personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO bereitstellt oder sich dazu verpflichtet. Ausgenommen sind personenbezogene Daten, die der Anbieter braucht, um seine Leistung zu erbringen. Wenn der Anbieter die bereitgestellten Daten nur zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung anderer rechtlicher Pflichten verarbeitet, ist das Verbraucherschutzrecht nicht anwendbar.
Ganzen Artikel lesen - Klicken Sie die Überschrift
Ganzen Artikel lesen - Klicken Sie die Überschrift
Wenn Algorithmen zum Problem werden
Die Vernachlässigung des Datenschutzes kann teuer werden, das musste nun der italienische Lieferdienst Foodinho am eigenen Leib erfahren.
Dieser Lieferdienst führte eine digitale Plattform ein, auf welcher Foodinho die Aufträge automatisiert an die 19.000 Lieferfahrer des Unternehmens verteilt, wie üblich läuft auch diese digitale Plattform mit Hilfe von Algorithmen. Ein Verstoß ergibt sich daraus, dass die betroffenen Personen diese automatisierte Entscheidung nicht widerrufen konnten. Außerdem erhielten die Lieferfahrer keinerlei Einweisung in das von ihnen benutzte System und hatten dadurch keinerlei Einblick in die Funktionsweise.
Ganzen Artikel lesen - Klicken Sie die Überschrift
Dieser Lieferdienst führte eine digitale Plattform ein, auf welcher Foodinho die Aufträge automatisiert an die 19.000 Lieferfahrer des Unternehmens verteilt, wie üblich läuft auch diese digitale Plattform mit Hilfe von Algorithmen. Ein Verstoß ergibt sich daraus, dass die betroffenen Personen diese automatisierte Entscheidung nicht widerrufen konnten. Außerdem erhielten die Lieferfahrer keinerlei Einweisung in das von ihnen benutzte System und hatten dadurch keinerlei Einblick in die Funktionsweise.
Ganzen Artikel lesen - Klicken Sie die Überschrift
Höhere Abfindung durch Geltendmachung datenschutzrechtlicher Ansprüche?
Nach einer Kündigung versuchen Beschäftigte, zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln und bringen den Auskunftsanspruch der DSGVO ins Spiel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Doch wann werden die Grenzen zum Rechtsmissbrauch überschritten?
Ganzen Artikel lesen - Klicken Sie die Überschrift
Ganzen Artikel lesen - Klicken Sie die Überschrift
Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Das Thema um die Künstliche Intelligenz (KI) ist weit verbreitet. Jedoch fehlt es an einem grundlegenden anerkannten Verständnis hiervon. Dies ist nicht verwunderlich, denn KI-Systeme sind äußerst vielgestaltig und besitzen eine große Bandbreite an Ausgestaltungen und Einsatzmöglichkeiten. Nicht jede Datenverarbeitung ist jedoch schon deshalb modern und innovativ, weil sie auf dem Einsatz von KI-Systemen beruht.
Lesen Sie hier mehr dazu.
Lesen Sie hier mehr dazu.
Vorauszahlungen trotz Unsicherheit in Zeiten von Covid-19?
Wird jetzt eine Vorleistung, zum Beispiel in Form einer Vorauszahlung, fällig, deren Gegenleistung aufgrund des Virus unsicher ist, stellt sich die Frage: Was tun?
Die Vorauszahlung leisten mit dem Risiko, dass von der anderen Partei nicht erfüllt werden kann? Daran würde das Folgeproblem anschließen: Bekomme ich das vorgeleistete Geld zurück? Immerhin trage ich in diesem Fall das Insolvenzrisiko meines Vertragspartners.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
Die Vorauszahlung leisten mit dem Risiko, dass von der anderen Partei nicht erfüllt werden kann? Daran würde das Folgeproblem anschließen: Bekomme ich das vorgeleistete Geld zurück? Immerhin trage ich in diesem Fall das Insolvenzrisiko meines Vertragspartners.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
Vom Werden und Wirken der Blockchain, Teil 2
elche Vorteile hat diese Technologie im Gesundheitswesen?
Für unser Beispiel heißt das konkret: Im Gesundheitswesen kann die Blockchain-Technologie die Prozesse verbessern, indem sie sowohl die Datenintegrität als auch die digitale Identität von Patienten verstärkt. Krankenhäuser können mit der Blockchain fälschungssichere Rezepte ausstellen. Gesundheitsakten sind gegenwärtig nicht miteinander verbunden und werden aufgrund fehlender gemeinsamer Architektur und nicht vorhandener Standards getrennt verwaltet.
Für unser Beispiel heißt das konkret: Im Gesundheitswesen kann die Blockchain-Technologie die Prozesse verbessern, indem sie sowohl die Datenintegrität als auch die digitale Identität von Patienten verstärkt. Krankenhäuser können mit der Blockchain fälschungssichere Rezepte ausstellen. Gesundheitsakten sind gegenwärtig nicht miteinander verbunden und werden aufgrund fehlender gemeinsamer Architektur und nicht vorhandener Standards getrennt verwaltet.
Sollen Roboter haften?
Im Zuge der Entwicklung zur Industrie 4.0 erreicht die umfassende Digitalisierung sämtliche Branchen und stellt diese nicht nur vor neue Möglichkeiten, sondern auch Herausforderungen. Zudem wird die Automatisierung von verschiedensten Prozessen die Arbeitswelt vollkommen verändern. Auch produktbezogene Faktoren, wie die Qualität und Effizienz von Fertigungs- und Instandhaltungsprozessen bergen Optimierungspotential, welches beispielsweise zukünftig durch das sog. Predictive Maintenance autonom genutzt werden kann.
LIEBENSTEIN LAW AUF DEM FAZ HEALTH SUMMIT
Auf dem FAZ-FORUM am 12.10.2017 in Frankfurt stritt Prof. Hans-Hermann Dirksen, LIEBENSTEIN LAW mit Oliver Schenk vom Bundesministerium für Gesundheit und Dr. Armin Furtwängler von Boehringer Ingelheim über die neuen
HERAUSFORDERUNGEN DES GESUNDHEITSSEKTORS.
Das Panel lautete: "Investitionsstau, Datenschutz und Patentrecht". Die Gesprächsleitung hatte Carsten Knop, Chefredakteur bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
HERAUSFORDERUNGEN DES GESUNDHEITSSEKTORS.
Das Panel lautete: "Investitionsstau, Datenschutz und Patentrecht". Die Gesprächsleitung hatte Carsten Knop, Chefredakteur bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Vom Werden und Wirken der Blockchain, Teil 1
Ein Ende des Hypes um Blockchains und Smart Contracts ist nicht abzusehen. Informationstechnisch betrachtet stehen wir dabei noch ganz am Anfang. Dennoch oder gerade deswegen reißt die Kette immer neuer Einsatzvorschläge oder Anwendungsmodelle für die Blockchain nicht ab; Ideen aus den verschiedensten Bereichen von Industrie und Gesellschaft scheinen nur auf genau diese Initialzündung für ihre Umsetzung gewartet zu haben. Eine konkrete Bewertung, was gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft machbar und umsetzbar ist, fällt dagegen noch schwer. Eine objektive Definition, wofür das Konzept der Blockchain steht, was ihre Vorteile und Perspektiven sind, steht noch aus.
Die neue Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745
Am 05. April 2017 wurde die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 verabschiedet. Diese ersetzt die Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG.
Verbindlich wird die Anwendung der Verordnungen drei Jahre nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, also 2020. In Ausnahmen kann die Übergangsfrist auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Sollten sich Hersteller oder Betreiber nicht an die neuen Vorschriften halten, droht im schlimmsten Fall ein Verbot die Medizinprodukte zu vertreiben.
Was sind die wichtigsten Änderungen? Welche Bedeutung haben diese für Medizinprodukte-Hersteller?
Verbindlich wird die Anwendung der Verordnungen drei Jahre nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, also 2020. In Ausnahmen kann die Übergangsfrist auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Sollten sich Hersteller oder Betreiber nicht an die neuen Vorschriften halten, droht im schlimmsten Fall ein Verbot die Medizinprodukte zu vertreiben.
Was sind die wichtigsten Änderungen? Welche Bedeutung haben diese für Medizinprodukte-Hersteller?
EU-Datenschutzgrundverordnung: Was hat das Gesundheitswesen zu erwarten?
Prof. Dr. Dirksen schreibt im Artikel „Neuer Wein in alten Schläuchen?“ was das Gesundheitswesen von der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGCO) zu erwarten hat – veröffentlicht in Hessen-IT News 01/2017.
Interview mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen im SR Fernsehen
Medizin-Apps oder Medizin Applikationen: Schafft die Doktor App den Doktor ab? Sind meine Daten geschützt? Wann kann ich mich auf die App verlassen und wann sollte ich zum Arzt gehen? Frage ich als Patient lieber Doktor Google oder Doktor med.?
Pfälzischer Merkur | Prof. Dirksen: „Das ist schon ein Hype, der aber einen tatsächlichen Nutzen hat.“
http://www.pfaelzischer-merkur.de/titelseite/aufmacher/Aufmacher-Saarbruecken-Apps-Patienten-Smartphones-Aerzte;art27803,6093028
Sie zählen Schritte, messen den Blutdruck und die Schlafdauer und erinnern den Besitzer daran, regelmäßig zu trinken. Längst sind Smartphones aber auch im Einsatz, wenn es um die Behandlung komplexer Krankheitsbilder wie Parkinson oder Diabetes geht oder der Tinnitus im Ohr bekämpft werden soll. Die Anwendungen auf den internetfähigen Handys, die Apps, erobern die Medizin. Welche Auswirkungen hat das auf den Gesundheitssektor und auf das Verhältnis von Patient und Arzt? „Gesundheit aus dem Smartphone – schafft die Doktor-App den Doktor ab?“ÄrzteZeitung | Prof. Dirksen: „Gesundheits-Apps sind nicht das Ende des Arztberufs“
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/gesundheitsapps2011/?sid=907383
Um Mobile Health kommen Ärzte nicht mehr herum. Vor allem wegen der vielfältigen neuen Informationsmöglichkeiten, Big Data, Telemedizin sowie E-Health, die disruptive Prozesse in Industrie und Gesellschaft auslösen und das traditionelle Arzt-Patienten-Verhältnis völlig verändern werden.Ärzte und Gesundheitseinrichtungen stehen diesen Entwicklungen mit Skepsis gegenüber. Die Gefahr besteht, dass „Ärzte vom Fortschritt überholt werden und den Anschluss verpassen“, warnt Prof. Dirksen in der Ärztezeitung: „Sie sollten diese Potenziale stärker nutzen und weniger um ihre Kompetenz bangen.“ Die Digitalisierung kann Ärzten bei der Arbeit helfen und es gibt wenig Grund rechtliche Bedenken vorzuschützen.
Ehrengast bei der 1. Versammlung des „European Association of Jing Fang TCM“-Vereins
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen und seine Frau sind als Ehrengäste zur ersten offiziellen Versammlung des Vereins in Frankfurt a.M. eingeladen, eine Gemeinschaft von TCM-Medizinern aus verschiedenen europäischen Ländern. Der Verein befasst sich mit der Verbreitung und Förderung der traditionellen chinesischen Medizin. Dabei steht die fachliche Ausbildung und Fortbildung auf dem Gebiet Jing Fang, der klassischen chinesischen Rezepturenlehre, im Mittelpunkt. Auf der Tagung werden TCM-Mediziner zu Entwicklungen auf dem Gebiet Stellung nehmen und über neue Fortschritte informieren.
Ärztenachrichtendienst | Prof. Dirksen: „E-Health ist noch nicht bei den Ärzten angekommen“
Bei seiner Antrittsvorlesung an der Hochschule Fresenius sorgte Prof. Hans-Hermann Dirksen mit seinen Thesen zur Zukunft der Telemedizin für Aufregung in der Ärzteschaft. Unter anderem prophezeite er die Abkehr vom herkömmlichen Arztbild. Computer würden in Zukunft bei der Diagnose immer mehr in den Vordergrund rücken und die Ärzte stünden unter dem Druck, mit den neuesten technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Im Interview mit dem Ärztenachrichtendienst änd nimmt Prof. Dirksen Stellung zu den heiß diskutierten Thesen. E-Health ist noch nicht bei den Ärzten angekommen