Wenn Algorithmen zum Problem werden

Die Vernachlässigung des Datenschutzes kann teuer werden, das musste nun der italienische Lieferdienst Foodinho am eigenen Leib erfahren.

Dieser Lieferdienst führte eine digitale Plattform ein, auf welcher Foodinho die Aufträge automatisiert an die 19.000 Lieferfahrer des Unternehmens verteilt, wie üblich läuft auch diese digitale Plattform mit Hilfe von Algorithmen. Ein Verstoß ergibt sich daraus, dass die betroffenen Personen diese automatisierte Entscheidung nicht widerrufen konnten. Außerdem erhielten die Lieferfahrer keinerlei Einweisung in das von ihnen benutzte System und hatten dadurch keinerlei Einblick in die Funktionsweise.

Die Plattform verlangte eine Vielzahl von Daten der Arbeiter, da ein Nutzerprofil für die Nutzung der Software erforderlich war, es mussten mehr Daten angegeben werden, als notwendig gewesen wären außerdem wurde die Speicherdauer der Daten nicht vorab definiert. Die Algorithmen könnten teilweise dazu führen, dass manche Lieferfahrer aufgrund ihrer abgegebenen Daten und der folgenden Datenanalyse der Algorithmen keine Aufträge mehr erhalten würden.

Ein weiter Verstoß lag darin, dass kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, außerdem wurde keine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen; diese wäre allerdings notwendig gewesen, da es laut der italienischen Aufsichtsbehörde eine Verarbeitung innovativer Natur sei. Diese Annahme bezieht sich darauf, dass eine große Menge unterschiedlicher Daten von einer großen Menge an Personen über eine digitale Plattform mit Hilfe von Algorithmen verarbeitet wird. Zudem bemängelte die italienische Aufsichtsbehörde, dass datenschutzfreundliche Voreinstellungen fehlten und keine technischen und organisatorischen Maßnahmen entwickelt wurden, um das Schutzniveau der Nutzer zu erhöhen. Generell hat Foodinho Verstöße aller Art in Kauf genommen und die DSGVO in einigen Punkten vollständig ignoriert.

Diese Verstöße ziehen nun eine erhebliche Menge an Bußgeldern auf sich. Dieses Bußgeld kann entweder bis zu 20.000 € oder aber 4% des Jahresumsatzes betragen.