LIEBENSTEIN LAW AUF DEM FAZ HEALTH SUMMIT

Auf dem FAZ-FORUM am 12.10.2017 in Frankfurt stritt Prof. Hans-Hermann Dirksen, LIEBENSTEIN LAW mit Oliver Schenk vom Bundesministerium für Gesundheit und Dr. Armin Furtwängler von Boehringer Ingelheim über die neuen HERAUSFORDERUNGEN DES GESUNDHEITSSEKTORS. Das Panel lautete: „Investitionsstau, Datenschutz und Patentrecht“. Die Gesprächsleitung hatte Carsten Knop, Chefredakteur bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Gesundheit4.0, Big Data, Know how, Blockchain – Die Digitalisierung entwickelt sich mit ungeahnter Geschwindigkeit. Wie gestaltet sich das digitale Zeitalter bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz und Haftung? Bestehende gesetzliche Regelungen sind oft unzureichend und laufen Gefahr, der technologischen Entwicklung hinterherzuhinken. Hier besteht ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Unternehmen. Dies gilt vor allem für das Vertragsrecht, besonders, wenn es um Entwicklungskooperationen, Gestaltung von Rechten, zukunftsfähigen Geschäftsmodellen und produktivitätssteigernden industriellen Anwendungen geht. Einrichtungen und Unternehmen dürfen sich jetzt nicht zurücklehnen, sondern müssen den Fortschritt gestalten, wozu vor allem der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums, von Maschinendaten und Know-how gehört.

Prof. Dr. Dirksen im Interview mit dem SR Fernsehen.

Interview mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen im SR Fernsehen

Medizin-Apps oder Medizin Applikationen: Schafft die Doktor App den Doktor ab? Sind meine Daten geschützt? Wann kann ich mich auf die App verlassen und wann sollte ich zum Arzt gehen? Frage ich als Patient lieber Doktor Google oder Doktor med.? Wandelt sich das Arzt-Patient-Verhältnis durch Gesundheits-Apps zum Negativen oder zum Positiven? Wo können Apps den Fachärzten helfen? Worin liegen die Vorteile von Medizin-Apps für online-affine Ärzte?

Um diese Fragen geht es im Interview in der Sendung mag’s vom SR Fernsehen mit Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen, Rechtsanwalt in den Bereichen Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie E-Health. Er fordert Leitlinien in Haftungsfragen zur Absicherung des Arztes und Standards um den Nutzen von Apps bewerten zu können.

Pfälzischer Merkur | Prof. Dirksen: „Das ist schon ein Hype, der aber einen tatsächlichen Nutzen hat.“

Sie zählen Schritte, messen den Blutdruck und die Schlafdauer und erinnern den Besitzer daran, regelmäßig zu trinken. Längst sind Smartphones aber auch im Einsatz, wenn es um die Behandlung komplexer Krankheitsbilder wie Parkinson oder Diabetes geht oder der Tinnitus im Ohr bekämpft werden soll. Die Anwendungen auf den internetfähigen Handys, die Apps, erobern die Medizin. Welche Auswirkungen hat das auf den Gesundheitssektor und auf das Verhältnis von Patient und Arzt? „Gesundheit aus dem Smartphone – schafft die Doktor-App den Doktor ab?“

ÄrzteZeitung | Prof. Dirksen: „Gesundheits-Apps sind nicht das Ende des Arztberufs“

Um Mobile Health kommen Ärzte nicht mehr herum. Vor allem wegen der vielfältigen neuen Informationsmöglichkeiten, Big Data, Telemedizin sowie E-Health, die disruptive Prozesse in Industrie und Gesellschaft auslösen und das traditionelle Arzt-Patienten-Verhältnis völlig verändern werden.

Ärzte und Gesundheitseinrichtungen stehen diesen Entwicklungen mit Skepsis gegenüber. Die Gefahr besteht, dass „Ärzte vom Fortschritt überholt werden und den Anschluss verpassen“, warnt Prof. Dirksen in der Ärztezeitung: „Sie sollten diese Potenziale stärker nutzen und weniger um ihre Kompetenz bangen.“ Die Digitalisierung kann Ärzten bei der Arbeit helfen und es gibt wenig Grund rechtliche Bedenken vorzuschützen.

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