Vorsicht beim Vertrieb von Gesichtsmasken der „Marke“ homemade
Selbstgeschneiderte Gesichtsmasken stellen kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar und dürfen deshalb auch nicht als ein solches vertrieben werden.
Die Corona Krise bringt viele neue Herausforderungen mit sich. Seit längerem gibt es nun keine oder nur noch vereinzelt Gesichtsmasken in den Apotheken, Reformhäusern und Drogerien. Aus diesem Grund haben sich viele Freiwillige dazu entschieden, Gesichtsmasken selbst zu schneidern und diese an bedürftige Menschen oder Organisationen zu verteilen.
An der Stelle möchten wir von LIEBENSTEIN LAW einmal herzlich Danke sagen, an alle die Helfer und Helferinnen, ob in haupt-, nebenberuflicher oder ehrenamtlicher Position!
Was bei der Verteilung von Gesichtsmasken der „Marke“ homemade beachtet werden muss, haben wir folgend kurz und präzise zusammengestellt:
• Die Bezeichnung
Im Alltag sprechen wir bei Gesichtsmasken, wie sie zurzeit oftmals draußen getragen werden, von Mund- oder auch Atemschutzmasken. Diese Schutzmasken haben jedoch ein besonderes Zertifizierungsverfahren durchlaufen und gelten als Medizinprodukt der Klasse I im Sinne des Medizinproduktegesetzes.
Um nicht Gefahr zu laufen, wegen einer solchen fehlerhaften Bezeichnung beispielsweise in die Haftung genommen oder abgemahnt zu werden, ist es ratsam die selbstgenähten Masken als Mundbedeckung, Mund- und Nasen-Maske, als einfache Gesichtsmaske oder auch Behelfsmaske an andere Personen oder Einrichtungen zu verteilen.
• Angesprochener Personenkreis
An diese Hinweise zur Bezeichnung sollten sich nicht nur die Schneider und Schneiderinnen halten. Gleiches gilt auch für den Stofflieferant oder andere Zulieferer. Diese sollten darauf achten, dass auf ihrer Homepage nicht ausdrücklich für den Verkauf von Stoffen und Zubehör für Mundschutzmasken o. ä. geworben wird. Normale Stoffe sind nämlich gerade nicht geeignet medizinische Masken herzustellen.
• Zulässige Verteilung
Die selbstgemachten Gesichtsmasken können problemlos verteilt werden. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Gesichtsmaske besser als keine Gesichtsmaske. Alle Hersteller einer solchen korrekt bezeichneten selbstgenähten Gesichtsmaske müssen sich deshalb keine Gedanken machen, wo oder an wen sie ihre Masken verteilen. Wer anderen Menschen helfen möchte, sollte nicht Angst vor rechtlichen Konsequenzen in Form von Abmahnung u. ä. haben müssen!
Sollten Sie hierzu oder grundsätzliche rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona Krise haben, können Sie sich gerne jederzeit kostenlos über mail@liebenstein-law.de melden!